Erbrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist mit mehr Emotionen verbunden, als das Erbrecht. Häufig brechen nach einem Todesfall alte, längst überwunden geglaubte familiäre Probleme auf, die es dann zu klären gilt. Die „Hauptperson“, den Erblasser, kann in dieser Situation niemand mehr nach seinen Wünschen fragen.

Um den Streit nach dem Erbfall zu vermeiden und sicherzustellen, daß die eigenen Vorstellungen verwirklicht werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen und zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Andererseits gilt es, nach dem Erbfall Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen oder gegen Sie geltend gemachte Ansprüche abzuwehren. Ich bin Ihnen gern vor und nach dem Erbfall zu allen Fragestellungen des Erbrechts behilflich.

Dazu gehören unter anderem:

  • Ausschlagung der Erbschaft
  • die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Anfechtung eines Testaments/Erbvertrags
  • Erbenhaftung
  • Erbschein
  • Gestaltung von Testamenten und von Übergabeverträgen
  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)
  • Patientenverfügung (Patiententestament)
  • Betreuungsverfügung

Ich habe den Fachlehrgang für Erbrecht als Voraussetzung für das Führen des Titels „Fachanwältin für Erbrecht“ erfolgreich absolviert. Dadurch und durch die regelmäßige Fortbildung auf dem Gebiet des Erbrechts ist eine kompetente Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung gewährleistet.