Raser haftet trotz Vorfahrt zu 70% für Unfall

Straßenverkehr:

Das OLG Hamm (Az.: 9 U 43/15) hat festgestellt – Raser haftet trotz Vorfahrt zu 70% für Unfall

Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im zu entscheidenden Fall 121 km/h statt zugelassener 50 km/h, durch einen vorfahrtberechtigten Motorradfahrer vor dem Zusammenstoß mit einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Straße kann eine Haftung des Motorradfahrers zu 70% rechtfertigen. Allerdings haftet auch der Pkw-Fahrer zu 30%, wenn der Unfall nur deswegen geschehen ist, weil er den Verkehr auf der Vorfahrtstraße nicht ausreichend beachtet und deswegen die hohe Geschwindigkeit des Motorrads nicht erkannt hat.

Vorliegend war der befragte Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, daß eine ebenfalls unfallursächliche Vorfahrtsverletzung des Pkw-Fahrers vorliege.