Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Zum allgemeinen Strafrecht zählen klassische Straftatbestände, wie sie sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben. Sanktionen für Verbrechen sind meist Freiheitsstrafen, für Vergehen sind es in der Regel Geldstrafen.
Stichworte in Sachen Strafrecht sind: Anklageschrift, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Strafanzeige, Strafbefehl, Jugendstrafrecht, usw.

Ordnungswidrigkeiten werden vor allem mit Bußgeldern geahndet.
Ordnungswidrigkeiten sind unter anderem: Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, woraus sich ein Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg ergeben können.
Sollten Sie in Verdacht geraten sein, eine dieser Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, dann ist es wichtig, daß Regeln, Fristen und behördliche Vorgaben eingehalten werden.
Wir beschäftigen uns unter anderem mit folgenden straf- und nebenstrafrechtlichen Gebieten:

  • Allgemeines Strafrecht,
  • Vermögensdelikte,
  • Eigentumsdelikte,
  • Straßenverkehrsdelikte sowie
  • Ordnungswidrigkeiten.