Volksentscheid gegen die Gerichtsstrukturreform 2015

Am 6. September 2015 kommt es darauf an, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen.

Die Landesregierung möchte mit der Gerichtsstrukturreform diverse Amtsgerichte im Land schließen. Unter anderem auch unser Amtsgericht in Wolgast, nachdem im Zuge dieser Reform vor zirka einem Jahr schon das Amtsgericht Anklam geschlossen wurde.

Die Wege und damit die Kosten und der Zeitaufwand werden immer höher, wenn der Reform kein Einhalt geboten wird.

Mit dem Sammeln von mehr als 120.000 Stimmen gegen die „Reform“ wurde das nunmehr am 06. September 2015 stattfindende Volksbegehren erzwungen.

Ziel der Reform, von der Teile bereits umgesetzt sind, ist, von ursprünglich 21 Amtsgerichten fünf zu schließen und sechs in Außenstellen umzuwandeln. Das Amtsgericht Anklam wurde bereits zu einer Außenstelle des Amtsgerichts Pasewalk gemacht. Das Amtsgericht Wolgast schließt nunmehr zum 31.08.2015 seine Pforten.

Wer gegen die Reform ist, muss beim Volksentscheid “Ja” ankreuzen, um die Reform rückgängig zu machen.stimmzettel

Die Hürden für einen Erfolg des Volksentscheides und damit den Erhalt der funktionierenden Strukturen ist jedoch hoch. Um mit einem „Ja“ beim Volksentscheid das Gesetz zur Gerichtsstrukturreform zu stoppen, muss die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Drittel der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen.

Das entspricht rund 450.000 Stimmen, weshalb alle Kräfte und die Stimmen aller Wahlberechtigten mobilisiert werden müssen, um, nachdem der Volksentscheid mit mehr als 120.000 Stimmen erzwungen wurde, nunmehr auch den Willen der Bevölkerung zu erzwingen, nämlich die funktionierenden Strukturen zu erhalten.

Kurz einige Beispiele für die Auswirkungen:

  1. Früher wurden Kündigungsschutzklagen um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses für die Insel Usedom in Anklam am dortigen Amtsgericht verhandelt. Jetzt finden diese Verfahren in Neubrandenburg statt. Allein die Wegstrecke zwischen Anklam und Neubrandenburg sind hin und zurück ca. 100 km, die nunmehr mehr zurückgelegt werden müssen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Neubrandenburg zu kommen, ist darüber hinaus äußerst schwierig.
  2. Mietstreitigkeiten über Mängel in der Wohnung, wie z.B. Schimmelbildungen mit daraus resultierenden Mietminderungen, Familiensachen, wie z.B. Scheidungen, Kindesunterhaltssachen u.ä., wurden bisher in Wolgast am dortigen Amtsgericht verhandelt. Diese werden nunmehr nach der Reform in Greifswald zu verhandeln sein. Allein die Wegstrecke zwischen Wolgast und Greifswald sind hin und zurück ca. 60 km, die nunmehr mehr zurückgelegt werden müssen.
  3. Alle Unterlagen, die gegebenenfalls beim Gericht eingeholt werden müssen, wie z.B. Beratungshilfescheine für eine kostengünstige Rechtsberatung, Erbscheine, Grundbuchauszüge etc. sind in Zukunft nicht mehr in Wolgast zu erlangen, sondern dafür führt der Weg nunmehr nach der Reform immer nach Greifswald.

Auch wer heute meint, ihn betrifft dieses nicht, wird sich früher oder später den Folgen dieser bürgerfeindlichen Reform stellen müssen und die aus dieser resultierenden Mehraufwendungen für den Einzelnen tragen müssen.

Deshalb muß beim Volksentscheid am 06. September “Ja” angekreuzt werden, um die Reform rückgängig zu machen.

Wer am 06. September nicht ins Wahlbüro gehen kann, hat schon jetzt die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Unterlagen dafür können schriftlich oder mündlich beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, sie bei der Gemeindewahlbehörde abzuholen oder gleich dort zu entscheiden.

In wenigen Minuten ist dieses erledigt und man trägt dazu bei, hier einer extrem bürgerfeindlichen Reform Einhalt zu gebieten.

Machen Sie von Ihrem demokratischen Recht zur Wahl bei diesem Volksentscheid Gebrauch und signalisieren der Landesregierung, daß diese Reform nicht im Interesse der Bürger ist.