Zum Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts gehören insbesondere das Kauf- und das Werkvertragsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungs-ansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktrittes vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.
Auch weitere Vertragstypen, wie beispielsweise allgemeines Dienstvertrags- und Auftragsrecht, Schenkungen oder Darlehensverträge, Reise- und Maklerverträge werden ebenso diesem Rechtsgebiet zugeordnet wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Neben diesen Gebieten sind wir Ihnen auch bei der Beitreibung von Forderungen und der anschließenden Zwangsvollstreckung gern behilflich.