Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören unter anderem insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktrittes vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.
Auch im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.
Benötigen Sie Hilfe bei dem Entwurf eines Vertrages, von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder haben Sie Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln?
Auch in diesem Bereich beraten wir Sie gerne.