Kaum ein anderes Rechtsgebiet berührt das alltägliche Leben so sehr, wie das Arbeitsrecht. Dieses unabhängig davon, ob sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.
Abfindung, Abmahnung oder Kündigung sind insoweit nur 3 bekannte Schlagworte.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts für:
- Individuelle Arbeitsvertragsgestaltungen,
- Befristung von Arbeitsverträgen,
- Lohnzahlungen, Zulagen und Gratifikationen,
- Abmahnungen und Kündigungen sowie
- Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen.
Zögern Sie also nach Erhalt einer Kündigung nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Im Arbeitsrecht laufen häufig sehr kurze Fristen, so z.B. bei der Kündigung – hier ist eine 3-wöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage unbedingt zu beachten.