Der Weg zu den eigenen vier Wänden gestaltet sich häufig mühsam und ist oft mit zahlreichen Problemen behaftet.
Jeder Bauherr sollte schon im Vorfeld bedenken, daß ein Bauvorhaben aus entscheidenden Phasen besteht, nämlich der Finanzierung, der Planung und der Ausführung.
Auch bei schon bestehenden Bauten und Anlagen kommt es immer wieder zu den unterschiedlichsten juristischen Auseinandersetzungen.
Gerade im Baurecht muß über den juristischen Tellerrand hinaus gedacht werden.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich in diesem Rahmen mit folgenden Gebieten:
- Privates Bau- und Architektenrecht,
- Gewährleistungsrecht,
- Baumängelrecht,
- Abnahme sowie
- Werklohnrecht.