Eine Trennung ist oftmals der letzte Ausweg aus einer belastenden Paarbeziehung und meist schmerzhaft, besonders wenn Kinder beteiligt sind, die unweigerlich mit der Situation ihrer Eltern konfrontiert werden. Zudem ist eine Trennung oft ein langwieriger Prozeß, bei dem zahlreiche rechtliche Fragestellungen auftreten können. Erfahrungsgemäß können alle Beteiligten die Trennung aber besser verarbeiten, wenn sie einvernehmlich erfolgt. Daher möchte ich Sie dabei unterstützen, die Trennung und alle damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragen möglichst einvernehmlich, jedenfalls aber in einem respektvollen Umgang miteinander zu bewältigen. Sofern erforderlich, begleite ich Sie aber natürlich auch in gerichtlichen Verfahren und setze Ihre Ansprüche durch oder unterstütze Sie bei der Abwehr von Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden.
Das Familienrecht umfaßt insbesondere folgende Bereiche:
- Ehescheidung
- Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt etc.)
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Hausrat
- eheliche Wohnung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Feststellung/Anfechtung der Vaterschaft
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Gern berate ich Sie zu diesen und allen anderen Fragen des Familienrechts. Durch eine regelmäßige Fortbildung auf dem Gebiet des Familienrechts ist eine kompetente Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung gewährleistet.