Die Vergütung des Rechtsanwaltes bestimmt sich seit dem 01.07.2004 nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG).
Auch wenn die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht unbedingt kostenintensiv sein muß – guter Rat muß nicht immer teuer sein- ist zu berücksichtigen, daß grundsätzlich jedes Tätigwerden des Rechtsanwalts einen Anspruch auf Gebühren entstehen läßt.
Sie sollten sich daher vor der Beauftragung nicht scheuen, sich über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Wir gehen selbstverständlich auch mit diesem Thema offen um.
Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert. Darunter ist der Geldbetrag zu verstehen, den zum Beispiel der Gläubiger von seinem Schuldner beansprucht.
Das RVG enthält eine Tabelle, der für den jeweiligen Streitwert die entsprechende volle Rechtsanwaltsgebühr entnommen werden kann.
In entsprechenden Fällen werden wir Ihnen natürlich gern auch die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozeß- oder Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe erläutern.