Zum Monatsbeginn November 2015 trat eine Neuregelung des Meldegesetzes in Kraft. Dieses auch mit Auswirkungen für Vermieter und Mieter.
Danach gilt, wer zuzieht oder auch innerhalb einer Gemeinde umzieht, ist jetzt verpflichtet dies innerhalb von zwei Wochen zu melden. Hierzu muß der Mieter jetzt bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Hiermit bestätigt der Vermieter die Überlassung der Wohnung und damit auch den tatsächlichen Bezug der Wohnung.
Der Vermieter ist aufgrund dieser Neuregelung dazu verpflichtet, diese Bescheinigung auch auszustellen.
Sollte ein Vermieter eine solche Bescheinigung zum Schein ausstellen oder nur als eine Form von Gefälligkeit, d.h. kommt es gar nicht zu einer Überlassung der Wohnung oder erfolgt der Bezug der Wohnung gar nicht, kann es im schlimmsten Fall zu einer Strafe von bis zu 50.000 Euro kommen.
Hintergrund der Neuregelung ist die Unterbindung von Scheinmietverhältnissen gekommen und einer hierauf basierenden Inanspruchnahme von Sozialleistungen.