Nach einem Verkehrsunfall prüfen wir das Verschulden und machen Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Unfallgegner und den Versicherungen entsprechend der Haftung geltend bzw. wehren unberechtigte Forderungen ab.
Zu den Schadensersatzansprüchen gehören neben den eigentlichen
- Fahrzeugschäden (Blechschäden) zum Beispiel auch
- Wertminderung,
- Mietwagenkosten,
- Abschleppkosten,
- Nutzungsausfallentschädigung sowie
- Ansprüche wegen Beschädigung anderer im Fahrzeug befindlicher Gegenstände.
Gerade hinsichtlich der Wertminderung, der Mietwagenkosten und der Nutzungsausfall-entschädigung ist die Rechtsprechung uneinheitlich, und kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit den Versicherern.
Aber auch bei solchen Schadensersatzpositionen, hinsichtlich derer es eine gefestigte und überwiegend einheitliche Rechtsprechung gibt, versuchen die Versicherer immer wieder durch ungerechtfertigte Kürzungen, Geld zu sparen und dem Geschädigten zustehende Schadensersatzansprüche vorzuenthalten. Dauerstreitthema mit den Versicherern sind insbesondere die im Sachverständigengutachten in Ansatz gebrachten Stunden-verrechnungssätze, Ersatzteilaufschläge (sog. UPE-Aufschläge) und Verbringungskosten.
Deshalb sollte nach Verkehrsunfällen immer, auch bei noch so eindeutigem Verschulden, ein Anwalt zurate gezogen werden. Ohne dies können zum Teil hoher Verluste bei der Schadenregulierung drohen.