Das Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechtes.
In einer verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung muß sich der Mandant gegenüber dem staatlichen Behördenapparat behaupten.
Der Staat greift oft massiv in die Rechte des Einzelnen ein, dieses beispielsweise bei der Schulpflicht, der Vergabe von Studienplätzen oder der Erteilung einer Baugenehmigung.
Konflikte entstehen oftmals dann, wenn berechtigte Anträge ohne nachvollziehbaren Grund von staatlicher Seite zurückgewiesen werden. Verläuft auch das anschließende Widerspruchsverfahren erfolglos, bleibt am Ende nur der Gang vor das Verwaltungsgericht. Hier muß sich der Mandant aber darauf einstellen, daß bis zu einer endgültigen Entscheidung oft mehrere Jahre verstreichen können.
Um derartige Verfahren zu vermeiden, ist eine qualifizierte Rechtsberatung im Umgang mit Behörden von Anfang an ratsam. Unsere Kanzlei betreut und vertritt Mandanten im Verwaltungsrecht insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Schul- und Hochschulrecht,
- Beamtenrecht,
- Öffentliches Baurecht,
- Gewerbeordnungsrecht sowie
- Kommunalrecht.