Mieter und Vermieter sind vertraglich aneinander gebunden. Leistung und Gegenleistung werden durch gesetzliche Bestimmungen, aber auch oft durch in der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze geregelt.
Das Wohnungseigentumsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Eigentümern, Beirat und Hausverwaltung. Die Regeln für das Zusammenleben bilden das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.
Auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern kein ausformuliertes Nachbarschaftsrecht gibt, finden sich in den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, sowie der Rechtsprechung aus anderen Bundesländern Anhaltspunkte für die Anforderungen an nachbarschaftliches Zusammenleben.
Wir sind im Miet- und WEG Recht unter anderem in folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung des Mietvertrages,
- ordentliche und fristlose Kündigung durch Vermieter und Mieter,
- Zahlungsverzug des Mieters,
- Nebenkostenabrechnung,
- Schönheitsreparaturen und Instandhaltung,
- Mietminderung durch Mieter und –erhöhung durch Vermieter,
- Rückgabe der Mietsache,
- Kaution,
- Anmeldung von Eigenbedarf des Vermieters
- Nachbarschaftsrecht
Ich habe den Fachlehrgang für Miet- und Wohnungseigentums-Recht als Voraussetzung für das Führen des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentums-Recht“ erfolgreich absolviert. Dadurch und durch die regelmäßige Fortbildung ist eine kompetente Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung gewährleistet.